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Gewährleistungsabnahme vor Ablauf der Frist

Ansprüche wegen Mängeln am Bau verjähren meist fünf Jahre nach der Abnahme. Danach kann die Baufirma die Beseitigung verweigern.

Ich prüfe Haus oder Wohnung rechtzeitig vorher in einem eigenen Termin, ohne Baufirma, und halte jeden Mangel mit Foto und Ort fest.

Festpreis · schriftlich vorabGewährleistungs­abnahmeHaus oder Wohnung, meist fünf Jahre nach der Abnahme
Preis nach Objekt
Wohnungnur die Wohnung
490 €
HausEinfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus
690 €
Wohnung mit GemeinschaftseigentumHaus bis 6 Wohnungen – größere auf Anfrage
990 €
Immer dabei
  • Eigener Termin rechtzeitig vor Ablauf der Frist, in Ruhe und ohne Baufirma, bis 2 Stunden
  • Begehungsprotokoll mit Fotos – damit melden Sie oder Ihr Anwalt die Mängel
  • Anfahrt bis 40 km ab Schwandorf und in ganz Regensburg und Weiden inklusive
Festpreisinkl. 19 % MwSt.ab490 €

Bei der Begehung

Das prüfe ich

Nach einigen Jahren zeigt sich, was bei der Abnahme noch nicht zu sehen war – Risse, Feuchte, undichte Anschlüsse.
  • Risse

    In Putz, Fassade, Estrich und Fliesen: wo sie verlaufen und wie breit sie sind.

  • Feuchtigkeit

    Flecken, Ausblühungen und Schimmelspuren in Keller, Bad und an Außenwänden – Hinweise auf undichte Stellen.

  • Fenster und Türen

    Anschlüsse und Dichtungen, Beschläge, Öffnen und Schließen; Fensterbänke und ihr Anschluss an die Fassade.

  • Bad, Balkon und Terrasse

    Abdichtungen, Silikonfugen und Gefälle – die Stellen, an denen Wasser in die Konstruktion läuft.

  • Dach und Entwässerung

    Soweit von außen und vom Dachboden aus sichtbar: Eindeckung, Anschlüsse, Dachrinnen und Fallrohre.

  • Ihre alte Mängelliste

    Die Punkte aus dem Abnahmeprotokoll: Sind die vorbehaltenen Mängel wirklich beseitigt?

Das gehört nicht dazu

  • Rechtsberatung – ob und wie Sie Ansprüche geltend machen
  • Gutachten für Gericht oder Versicherung
  • Öffnen von Bauteilen, Messungen und Druckproben
  • Haustechnik: Heizung, Sanitär, Elektro

Die Frist

Vier oder fünf Jahre?

Die Frist beginnt mit der Abnahme – das Datum steht in Ihrem Abnahmeprotokoll.

BGB: fünf Jahre

Mängelansprüche am Bauwerk verjähren in fünf Jahren ab der Abnahme. Beim Kauf vom Bauträger gilt für den Bau dasselbe.

§ 634a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2, § 650u Abs. 1 BGB

VOB/B: vier Jahre

Ist die VOB/B wirksam vereinbart und im Vertrag keine andere Frist genannt, sind es vier Jahre. Gegenüber Verbrauchern wird jede ihrer Klauseln einzeln geprüft.

§ 13 Abs. 4 VOB/B; BGH, VII ZR 55/07

Eigentumswohnung

Wohnung und Gemeinschaftseigentum werden oft zu verschiedenen Terminen abgenommen – dann beginnen und enden auch die Fristen zu verschiedenen Zeiten.

§ 634a Abs. 2 BGB

Welche Frist in Ihrem Vertrag gilt und wie Sie Mängel vor Ablauf geltend machen, klärt ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Ich stelle fest, was mangelhaft ist – mit Foto und Ort.

Ablauf

So läuft die Begehung vor Fristende ab

  1. Frist nachsehen

    Das Datum Ihrer Abnahme steht im Abnahmeprotokoll. Rufen Sie mich rechtzeitig an – am besten einige Monate vor Ablauf.

  2. Unterlagen vorab

    Sie schicken mir Abnahmeprotokoll, Mängellisten und Baubeschreibung, dazu Fotos von Mängeln, die Ihnen seit dem Einzug aufgefallen sind.

  3. Begehung ohne Baufirma

    In einem eigenen Termin gehen wir in Ruhe durch Haus oder Wohnung – außen und innen, vom Keller bis zum Dach.

  4. Begehungsprotokoll mit Fotos

    Jeder Mangel mit Ort, Foto und Beschreibung. Damit melden Sie – oder Ihr Anwalt – die Mängel vor Ablauf der Frist.

Begehungsprotokoll mit Fotos

Sie sehen, was ich sehe.

Nach jedem Termin bekommen Sie ein Begehungsprotokoll aufs Handy: jeder Punkt mit Foto und Ort, dazu, was zu tun ist. So sprechen Sie mit der Baufirma auf Augenhöhe – ohne Fachchinesisch.

  • Jeder Punkt mit Foto und OrtDamit später niemand streiten muss, wo und was.
  • Was zu tun ist – in einem SatzVerständlich für Sie, eindeutig für die Baufirma.
  • Grundlage für Abnahme und NachbesserungAls PDF, jederzeit weiterzuleiten.

Festpreise · inkl. 19 % MwSt.

Was kostet es?
Alles drin.

Für welches Objekt?

  • Stufe 1

    Abnahme

    NeubauKaufGewährleistung
    • ein eigener Termin, in Ruhe – ohne Baufirma oder Verkäufer
    • bis 2 Stunden vor Ort
    • Begehungsprotokoll mit Fotos

    690 €inkl. 19 % MwSt.

    Anfragen
  • Stufe 2 · empfohlen

    Abnahme plus

    NeubauKaufGewährleistung
    • alles aus Stufe 1
    • dazu ein Gewerk Ihrer Wahl genauer geprüft, z. B. Dach, Abdichtung oder Fenster
    • beim Neubau auch als eigener Termin während des Baus

    1.090 €einzeln 1.140 €inkl. 19 % MwSt.

    Anfragen
  • Stufe 3

    Baubegleitung

    Nur beim Neubau
    • vom Plan bis zur Übergabe
    • etwa 6 Termine zu den wichtigen Bauphasen
    • je Termin ein Begehungsprotokoll

    ab 2.900 €inkl. 19 % MwSt.

    Anfragen
Einzeln buchbar
  • Grüne-Wiese-Gespräch

    Nur beim Neubau

    Erster Termin auf Ihrem Grundstück, mit Bauleiter, Tiefbau und Versorgern

    450 €inkl. 19 % MwSt.

    Anfragen
  • Einzelprüfung

    NeubauKaufGewährleistung

    Ein Gewerk genauer: z. B. Bodenplatte, Abdichtung, Dach oder Estrich – im Bau oder am fertigen Haus

    450 €inkl. 19 % MwSt.

    Anfragen
Armin Stiegler, Bausachverständiger aus Schwandorf

Ihr Ansprechpartner

Armin Stiegler

Bauingenieur und Sachverständiger aus Schwandorf. Ich komme zu jedem Termin selbst – von der Bodenplatte bis zur Übergabe.

Häufige Fragen zur Gewährleistung

Ihre Fragen beantwortet

Armin StieglerBauingenieur (B. Eng.)

Geprüfter und anerkannter Sachverständiger der DESAG

Ihre Frage ist nicht dabei?

0151 64950775

Wann endet die Gewährleistung beim Neubau?

Nach dem BGB verjähren Mängelansprüche am Bauwerk in fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BGB). Das Datum steht in Ihrem Abnahmeprotokoll. Ist die VOB/B wirksam vereinbart und im Vertrag keine andere Frist genannt, sind es vier Jahre (§ 13 Abs. 4 VOB/B). Welche Frist für Sie gilt, klärt im Zweifel ein Fachanwalt.

Gilt beim Bau eine Gewährleistung von vier oder fünf Jahren?

Beides kommt vor. Das Gesetz sieht für Bauwerke fünf Jahre vor. Die VOB/B nennt vier Jahre, wenn im Vertrag keine andere Frist steht – sie gilt aber nur, wenn sie wirksam vereinbart ist, und gegenüber Verbrauchern wird jede ihrer Klauseln einzeln als Geschäftsbedingung geprüft. Ob in Ihrem Vertrag die kürzere Frist gilt, klärt ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Was ist eine Gewährleistungs­abnahme?

Eine Begehung kurz vor Ablauf der Gewährleistung, oft auch Gewährleistungsbegehung genannt. Eine Abnahme im Sinne des BGB ist sie nicht: Sie dient dazu, Mängel zu finden und festzuhalten, solange die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Ich gehe mit Ihnen in einem eigenen Termin, ohne Baufirma, durch Haus oder Wohnung und halte jeden Mangel mit Foto und Ort im Begehungsprotokoll fest.

Wann sollte die Gewährleistungs­abnahme stattfinden?

Rechtzeitig vor Ablauf der Frist, am besten einige Monate vorher. Dann bleibt genug Zeit, mit Ihrem Anwalt zu klären, wie Sie die Mängel vor Fristende geltend machen – in den letzten Tagen wird es knapp. Rechnen Sie ab dem Datum im Abnahmeprotokoll: meist fünf Jahre, bei wirksam vereinbarter VOB/B vier. Bei Eigentumswohnungen haben Wohnung und Gemeinschaftseigentum oft verschiedene Abnahmedaten.

Was tun bei Mängeln nach der Abnahme?

Halten Sie jeden Mangel fest, sobald Sie ihn bemerken: mit Foto, Datum und Ort. Nach der Abnahme müssen in der Regel Sie beweisen, dass ein Mangel vorliegt – deshalb zählt eine gute Dokumentation. Ich prüfe vor Ort, was sichtbar ist, und halte es im Begehungsprotokoll fest. Wie Sie die Mängel gegenüber der Baufirma geltend machen und was die Verjährung aufhält, klärt ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Wie lange gilt die Gewährleistung bei einer Eigentumswohnung vom Bauträger?

Für Mängel am Bau gilt beim Bauträgervertrag das Werkvertragsrecht: fünf Jahre ab der Abnahme (§ 650u Abs. 1, § 634a BGB). Wohnung und Gemeinschaftseigentum werden oft getrennt abgenommen, dann laufen die Fristen getrennt. Für das Gemeinschaftseigentum biete ich die Gewährleistungsabnahme auch der ganzen Eigentümergemeinschaft an – mit einem Festpreis, den ich Ihnen nach der Größe des Hauses vorab schriftlich nenne.

Was prüfen Sie bei der Gewährleistungs­abnahme?

Alles, was sich seit der Abnahme zeigt: Risse in Putz, Estrich und Fliesen, Feuchtigkeit in Keller und Bad, Fenster und Türen mit ihren Anschlüssen und Dichtungen, Balkon und Terrasse, Dach und Entwässerung. Heizung, Sanitär und Elektro prüfe ich nicht, das machen Fachfirmen. Dazu gehe ich die Punkte aus Ihrem Abnahmeprotokoll durch. Im Begehungsprotokoll steht jeder Mangel mit Foto und Ort.

Die Frist endet bald? Rufen Sie an – dann prüfe ich rechtzeitig vorher.

Armin StieglerBauingenieur (B. Eng.)Sachverständiger der DESAG

Büro
Birkenlohstraße 10, 92421 Schwandorf

Lieber schreiben?

Zwei kurze Schritte – ich melde mich mit Festpreis und Terminvorschlag.