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Abnahme einer Eigentumswohnung vom Bauträger

Beim Kauf vom Bauträger nehmen Sie zweimal ab: Ihre Wohnung – oft Wohnungsübergabe genannt – und die Teile, die allen gehören. Für beides beginnt mit der Abnahme die fünfjährige Verjährung Ihrer Mängelansprüche.

Ich prüfe mit Ihnen gegen Baubeschreibung und Pläne – nicht gegen die Musterwohnung.

Neubau­abnahme Wohnung

490 €Festpreis pauschal · inkl. 19 % MwSt.

  • Eigener Termin vor Ihrer Abnahme, in Ruhe und ohne Bauträger, bis 2 Stunden
  • Begehungsprotokoll mit Fotos, geprüft gegen Baubeschreibung und Pläne
  • Anfahrt bis 40 km ab Schwandorf und in ganz Regensburg und Weiden inklusive

Zwei Abnahmen

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Was genau wozu gehört, regelt die Teilungserklärung. Typisch ist diese Aufteilung:

Sondereigentum – Ihre Wohnung

  • Ihre Wohnung innerhalb der Wohnungsabschlusstür
  • Innentüren, Bodenbeläge, Wand- und Bodenfliesen
  • Nichttragende Innenwände
  • Sanitärobjekte und Ausstattung Ihrer Wohnung

Gemeinschaftseigentum – gehört allen

  • Grundstück, Außenanlagen und Zufahrt
  • Dach, Fassade, tragende Wände und Decken
  • Treppenhaus, Aufzug, Technikräume, Tiefgarage
  • In der Regel auch die Fenster

Vom Bauträger

Was Sie bei der Wohnungsabnahme beachten sollten

  1. Termin schriftlich vereinbaren und genug Zeit einplanen – nicht zwischen Tür und Angel.
  2. Gegen Baubeschreibung und Pläne prüfen, nicht gegen die Musterwohnung.
  3. Jeden Mangel einzeln ins Protokoll, mit Vorbehalt – auch kleine.
  4. Eine vereinbarte Vertragsstrafe, etwa wegen verspäteter Fertigstellung, ausdrücklich vorbehalten.
  5. Prüf- und Einstellprotokolle, Bedienungsanleitungen und den Energieausweis verlangen.
  6. Nichts unter Zeitdruck unterschreiben – die Schlüsselübergabe ist kein Grund zur Eile.

Alle Prüfpunkte zum Abhaken: Checkliste zur Bauabnahme, Teil Eigentumswohnung.

Gemeinschaftseigentum

Wer nimmt das Gemeinschaftseigentum ab?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entscheidet jeder Käufer aus seinem eigenen Vertrag, ob er das Gemeinschaftseigentum abnimmt (BGH, Urteil vom 12.05.2016, VII ZR 171/15). Klauseln, nach denen der vom Bauträger bestimmte erste Verwalter oder ein anderer Dritter für alle abnimmt, hat der Bundesgerichtshof mehrfach für unwirksam gehalten – zuletzt mit Urteil vom 26.03.2026 (VII ZR 68/24).

Ist die Abnahme so nicht wirksam erklärt, beginnt auch die Verjährung nicht. Wer seine Wohnung erst kauft, nachdem andere das Gemeinschaftseigentum schon abgenommen haben, ist daran nicht ohne Weiteres gebunden (BGH, VII ZR 49/15).

Ob die Klausel in Ihrem Vertrag wirksam ist, klärt ein Fachanwalt.

Ich prüfe vor der Abnahme den baulichen Zustand und dokumentiere die Mängel – für Sie allein oder für die ganze Eigentümergemeinschaft. Ihre Wohnung mit Gemeinschaftseigentum (Häuser bis 6 Wohnungen): 990 € inkl. 19 % MwSt.. Für das Gemeinschaftseigentum der ganzen Eigentümergemeinschaft und für größere Häuser nenne ich Ihnen vorab einen Festpreis, schriftlich.

Begehungsprotokoll mit Fotos

Sie sehen, was ich sehe.

Nach jedem Termin bekommen Sie ein Begehungsprotokoll aufs Handy: jeder Punkt mit Foto und Ort, dazu, was zu tun ist. So sprechen Sie mit der Baufirma auf Augenhöhe – ohne Fachchinesisch.

  • Jeder Punkt mit Foto und OrtDamit später niemand streiten muss, wo und was.
  • Was zu tun ist – in einem SatzVerständlich für Sie, eindeutig für die Baufirma.
  • Grundlage für Abnahme und NachbesserungAls PDF, jederzeit weiterzuleiten.

Festpreise · inkl. 19 % MwSt.

Was kostet es?
Alles drin.

Für welches Objekt?

  • Stufe 1

    Abnahme

    NeubauKaufGewährleistung
    • nur Ihre Wohnung, in Ruhe – ohne Bauträger oder Verkäufer
    • bis 2 Stunden vor Ort
    • Begehungsprotokoll mit Fotos

    490 €inkl. 19 % MwSt.

    Anfragen
  • Stufe 2 · empfohlen

    Abnahme plus

    NeubauKaufGewährleistung
    • Ihre Wohnung und das Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Keller
    • in Häusern bis 6 Wohnungen – größere auf Anfrage
    • Begehungsprotokoll mit Fotos

    990 €inkl. 19 % MwSt.

    Anfragen
  • Stufe 3

    Baubegleitung

    Nur beim Neubau
    • eine Einzelprüfung in Ihrer Wohnung während des Baus, z. B. vor dem Estrich
    • dazu die Abnahme mit Gemeinschaftseigentum
    • zwei Begehungsprotokolle mit Fotos

    ab 1.390 €einzeln ab 1.440 €inkl. 19 % MwSt.

    Anfragen
Einzeln buchbar
  • Grüne-Wiese-Gespräch

    Nur beim Neubau

    Erster Termin auf Ihrem Grundstück, mit Bauleiter, Tiefbau und Versorgern

    450 €inkl. 19 % MwSt.

    Anfragen
  • Einzelprüfung

    NeubauKaufGewährleistung

    Ein Gewerk genauer: z. B. Bodenplatte, Abdichtung, Dach oder Estrich – im Bau oder am fertigen Haus

    450 €inkl. 19 % MwSt.

    Anfragen
Armin Stiegler, Bausachverständiger aus Schwandorf

Ihr Ansprechpartner

Armin Stiegler

Bauingenieur und Sachverständiger aus Schwandorf. Ich komme zu jedem Termin selbst – von der Bodenplatte bis zur Übergabe.

Häufige Fragen zur Abnahme einer Eigentumswohnung

Ihre Fragen beantwortet

Armin StieglerBauingenieur (B. Eng.)

Geprüfter und anerkannter Sachverständiger der DESAG

Ihre Frage ist nicht dabei?

0151 64950775

Was muss ich bei der Abnahme einer Eigentumswohnung vom Bauträger beachten?

Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie gegen Baubeschreibung und Pläne, nicht gegen die Musterwohnung. Halten Sie jeden Mangel im Protokoll fest und behalten Sie sich Ihre Rechte ausdrücklich vor. Unterscheiden Sie Ihre Wohnung (Sondereigentum) vom Gemeinschaftseigentum – dafür gibt es oft eigene Termine. Lassen Sie sich Unterlagen wie Prüfprotokolle und Bedienungsanleitungen geben. Und unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck.

Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bei der Abnahme?

Sondereigentum ist Ihre Wohnung mit den Teilen, die nur Ihnen dienen – etwa Innentüren, Bodenbeläge und nichttragende Innenwände. Gemeinschaftseigentum sind die Teile, die allen gehören: Grundstück, Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage und Außenanlagen, in der Regel auch die Fenster. Was genau wozu gehört, regelt die Teilungserklärung. Beides wird abgenommen, und mit der Abnahme beginnt jeweils die Verjährung Ihrer Mängelansprüche.

Muss das Gemeinschaftseigentum durch alle Eigentümer abgenommen werden?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entscheidet jeder Käufer aus seinem eigenen Vertrag über die Abnahme des Gemeinschaftseigentums. Häufig lädt der Bauträger alle zu einem gemeinsamen Termin ein oder überträgt die Abnahme per Vertragsklausel dem ersten Verwalter oder einem anderen Dritten. Solche Klauseln hat der Bundesgerichtshof mehrfach für unwirksam gehalten, zuletzt 2026 (VII ZR 68/24). Ob Ihre wirksam ist, klärt ein Fachanwalt; ich prüfe beim Termin den Zustand.

Welche Frist gilt für die Abnahme des Gemeinschaftseigentums?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht; oft regelt der Bauträgervertrag den Termin. Setzt der Bauträger nach Fertigstellung eine angemessene Frist, gilt das Werk als abgenommen, wenn Sie nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigern – bei Verbrauchern aber nur, wenn er Sie in Textform auf diese Folge hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB). Ab der Abnahme läuft die fünfjährige Verjährungsfrist für Mängel am Bauwerk (§ 634a BGB).

Darf ich die Abnahme des Gemeinschaftseigentums verweigern?

Ja, wenn wesentliche Mängel vorliegen. Wegen unwesentlicher Mängel ist die Verweigerung nicht erlaubt (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). Verweigern Sie schriftlich und nennen Sie die Mängel konkret. Weil alle Käufer betroffen sind, lohnt es sich, sich mit den anderen Eigentümern abzustimmen: Ein gemeinsames, gut dokumentiertes Mängelprotokoll hat Gewicht. Bei der Einordnung, welcher Mangel wesentlich ist, helfe ich Ihnen vor Ort.

Kann ich die Eigentumswohnung unter Vorbehalt abnehmen?

Ja, und bei bekannten Mängeln müssen Sie das sogar: Wer trotz Kenntnis eines Mangels ohne Vorbehalt abnimmt, verliert die Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung (§ 640 Abs. 3 BGB). Schreiben Sie jeden Mangel einzeln ins Protokoll, mit dem Zusatz, dass Sie sich Ihre Rechte vorbehalten. Eine vereinbarte Vertragsstrafe, etwa wegen verspäteter Fertigstellung, behalten Sie sich ebenfalls vor (§ 341 Abs. 3 BGB).

Brauche ich einen Sachverständigen bei der Abnahme einer Neubauwohnung?

Vorgeschrieben ist er nicht, aber er lohnt sich: Der Bauträger kommt mit Erfahrung und eigenem Protokoll zur Abnahme, die meisten Käufer nehmen zum ersten Mal ab. Ich prüfe Ihre Wohnung vorher in einem eigenen Termin und finde Mängel, die Laien übersehen – etwa an Abdichtungen, Anschlüssen oder Gefällen. Mit dieser Liste gehen Sie zur Abnahme und behalten sich jeden Punkt vor. Die Neubauabnahme Ihrer Wohnung kostet 490 € pauschal inklusive Mehrwertsteuer.

Gibt es eine Checkliste für die Abnahme einer Eigentumswohnung?

Ja. Meine Checkliste zur Bauabnahme hat einen eigenen Teil für Eigentumswohnungen: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Unterlagen und das Protokoll. Sie können sie im Browser abhaken oder als PDF speichern und ausdrucken. Die Checkliste hilft bei der Vorbereitung, ersetzt aber keinen fachlichen Blick – verdeckte Mängel und Abweichungen von der Baubeschreibung erkennt man mit Erfahrung schneller.

Übergabe Ihrer Wohnung steht an? Rufen Sie an.

Armin StieglerBauingenieur (B. Eng.)Sachverständiger der DESAG

Büro
Birkenlohstraße 10, 92421 Schwandorf

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Zwei kurze Schritte – ich melde mich mit Festpreis und Terminvorschlag.