Die Abnahme – beim Haus oft Hausabnahme genannt – ist der wichtigste Termin am Bau: Ab dann müssen Sie Mängel beweisen, die Verjährung läuft und die Schlusszahlung wird fällig.
Ich gehe vorher mit Ihnen durch Haus oder Wohnung, finde die Mängel und sorge dafür, dass sie im Protokoll stehen – in Schwandorf, im Landkreis und in der Oberpfalz.
Eigener Termin vor Ihrer Abnahme, in Ruhe und ohne Baufirma, bis 2 Stunden
Begehungsprotokoll mit Fotos: jeder Mangel mit Ort und Beschreibung
Ihre Mängelliste für die Abnahme – auch Ihr Anwalt kann damit arbeiten
Anfahrt bis 40 km ab Schwandorf und in ganz Regensburg und Weiden inklusive
Rechtlich
Was mit der Abnahme passiert
Die Abnahme ist keine Formsache. Sie verschiebt Rechte und Pflichten – deshalb lohnt sich ein zweites, fachliches Paar Augen.
1
Ab der Abnahme müssen Sie Mängel beweisen.
Vorher muss die Baufirma zeigen, dass ihre Leistung in Ordnung ist. Danach liegt die Beweislast bei Ihnen – außer bei Mängeln, die Sie im Protokoll vorbehalten haben.
§ 363 BGB, BGH VII ZR 64/07
2
Ab der Abnahme läuft die Verjährung.
Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk verjähren in fünf Jahren – gerechnet ab dem Tag der Abnahme.
§ 634a BGB
3
Bekannte Mängel ohne Vorbehalt kosten Rechte.
Wer einen Mangel kennt und trotzdem ohne Vorbehalt abnimmt, verliert Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung.
§ 640 Abs. 3 BGB
4
Mit der Abnahme wird die Schlusszahlung fällig.
Und die Gefahr, dass am Haus etwas beschädigt wird, geht von der Baufirma auf Sie über.
§§ 641, 644 BGB
Ablauf
So läuft die Bauabnahme mit mir ab
1
Unterlagen vorab
Sie schicken mir Bauvertrag, Baubeschreibung und Pläne. Die Baubeschreibung ist der Maßstab: Was dort steht, muss gebaut sein – in der vereinbarten Qualität.
2
Begehung vor Ihrer Abnahme
Ein paar Tage vor der Abnahme gehen wir zusammen durch Haus oder Wohnung – in einem eigenen Termin, in Ruhe und ohne Baufirma: außen, innen, Abdichtungen, Unterlagen. Bis zu 2 Stunden sind im Festpreis enthalten.
3
Mit der Mängelliste zur Abnahme
Zur Abnahme mit Ihrer Baufirma gehen Sie mit meiner Mängelliste: Jeder Punkt kommt mit Ort und Beschreibung ins Abnahmeprotokoll, dazu Ihre Vorbehalte, eine vereinbarte Vertragsstrafe und Fristen für die Beseitigung.
4
Mein Protokoll mit Fotos
Sie bekommen meine Dokumentation mit Fotos – Grundlage für die Nachbesserung, und bei Streit kann Ihr Anwalt damit arbeiten. Ich stelle fest; was Sie daraus machen, entscheiden Sie. Nach der Mängelbeseitigung prüfe ich auf Wunsch nach – nach Aufwand.
Mängel bei der Abnahme
Verweigern oder unter Vorbehalt abnehmen?
Wesentlicher Mangel
Dann dürfen Sie die Abnahme verweigern – nur wegen unwesentlicher Mängel nicht (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). Verweigern Sie schriftlich und nennen Sie mindestens einen Mangel, sonst kann das Haus nach Ablauf einer gesetzten Frist als abgenommen gelten (§ 640 Abs. 2 BGB).
Kleine Mängel
Abnehmen und jeden bekannten Mangel ausdrücklich vorbehalten (§ 640 Abs. 3 BGB). Bis zur Beseitigung dürfen Sie einen angemessenen Teil der Vergütung zurückhalten – in der Regel das Doppelte der Beseitigungskosten (§ 641 Abs. 3 BGB).
Einzug ohne Abnahme
Wer einzieht und über eine angemessene Prüfzeit keine Mängel rügt, kann das Haus nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stillschweigend abgenommen haben. Deshalb: Abnahme ausdrücklich, mit Protokoll und Vorbehalten.
Verweigern Sie die Abnahme, kann die Baufirma eine gemeinsame Zustandsfeststellung verlangen (§ 650g BGB). Bei offenkundigen Mängeln, die dort fehlen, wird vermutet, dass sie später entstanden sind (§ 650g Abs. 3 BGB) – auch hier zählt ein vollständiges Protokoll.
BGB oder VOB/B
Welche Regeln für Ihre Abnahme gelten
BGB, § 640
Gilt immer, wenn nichts anderes wirksam vereinbart ist.
Abzunehmen ist das vertragsgemäß hergestellte Werk; unwesentliche Mängel hindern nicht.
Setzt die Baufirma nach Fertigstellung eine Frist und Sie verweigern nicht unter Angabe eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen – bei Verbrauchern nur nach einem Hinweis in Textform.
VOB/B, § 12 (Ausgabe 2016)
Gilt nur, wenn sie im Vertrag vereinbart ist; gegenüber Verbrauchern wird jede Klausel einzeln geprüft.
Auf Verlangen Abnahme binnen 12 Werktagen, auf Wunsch einer Seite förmlich mit Niederschrift.
Ohne Abnahmeverlangen gilt die Leistung 12 Werktage nach schriftlicher Fertigstellungsmeldung oder 6 Werktage nach Beginn der Nutzung als abgenommen. Vorbehalte müssen bis dahin erklärt sein.
Bauamt
Abnahme und Bauamt sind zwei verschiedene Dinge
Eine behördliche Schlussabnahme sieht die Bayerische Bauordnung nicht vor. Sie müssen der Bauaufsicht aber mindestens zwei Wochen vorher anzeigen, dass Sie das Haus nutzen wollen (Art. 78 Abs. 2 BayBO). Feuerstätten dürfen erst in Betrieb gehen, wenn der Bezirksschornsteinfeger die Abgasanlage bescheinigt hat (Art. 78 Abs. 3 BayBO).
In der Stadt Schwandorf ist die Stadt selbst die Bauaufsicht – als Große Kreisstadt, Sachgebiet Bauordnung. In den übrigen Gemeinden des Landkreises ist es das Landratsamt Schwandorf. Welche Stelle in Amberg, Burglengenfeld, Nabburg und Regensburg zuständig ist, steht auf den Ortsseiten.
Die Abnahme im Sinne des BGB erklären Sie selbst – gegenüber Ihrer Baufirma.
Ich prüfe vorher in einem eigenen Termin, und Sie gehen mit der Mängelliste hin. Kosten für ein Haus: 690 €inkl. 19 % MwSt. pauschal. Ohne Sachverständigen hilft Ihnen meine Checkliste zur Bauabnahme.
Festpreise · inkl. 19 % MwSt.
Was kostet es? Alles drin.
Für welches Objekt?
Stufe 1
Abnahme
NeubauKaufGewährleistung
nur Ihre Wohnung, in Ruhe – ohne Bauträger oder Verkäufer
Der Festpreis richtet sich nach Ihrem Haus: Zahl der Wohnungen, Tiefgarage, Außenanlagen.
Begehungsprotokoll mit Fotos
Sie sehen, was ich sehe.
Nach jedem Termin bekommen Sie ein Begehungsprotokoll aufs Handy: jeder Punkt mit Foto und Ort, dazu, was zu tun ist. So sprechen Sie mit der Baufirma auf Augenhöhe – ohne Fachchinesisch.
Protokoll ist daTermin 2 · 1 Hinweis
BaubegleitungTermin 2 · Bodenplatte
1213 geprüft1 Hinweis
Abstandhalterwird erfasst …nachbessern
FugenblechKellerwand · Nord
DurchführungKellerwand · Süd
Protokoll öffnenGesendet
Skizze zum PunktTermin 2Foto wird aufgenommen …Hier fehlen Abstandhalter – die Bewehrung liegt auf.Fugenblech mittig in der Fuge – in Ordnung.Alles im Protokoll, jeder Punkt mit Foto.
BaubegleitungTermin 2 von 6Bodenplatte · läuftProtokoll gesendet
Jeder Punkt mit Foto und OrtDamit später niemand streiten muss, wo und was.
Was zu tun ist – in einem SatzVerständlich für Sie, eindeutig für die Baufirma.
Grundlage für Abnahme und NachbesserungAls PDF, jederzeit weiterzuleiten.
Ihr Ansprechpartner
Armin Stiegler
Bauingenieur und Sachverständiger aus Schwandorf. Ich komme zu jedem Termin selbst – von der Bodenplatte bis zur Übergabe.
Die Baufirma meldet die Fertigstellung und lädt zum Abnahmetermin. Dort gehen Sie gemeinsam durch Haus oder Wohnung, außen wie innen, und prüfen Oberflächen, Fenster, Türen und Außenanlagen; die Haustechnik führen Ihnen die Fachfirmen vor. Jeder Mangel kommt mit Ort und Beschreibung ins Protokoll, dazu Ihre Vorbehalte und Fristen zur Beseitigung. Am Ende unterschreiben beide Seiten. Ich prüfe vorher in einem eigenen Termin, ohne Baufirma – so gehen Sie vorbereitet und mit einer vollständigen Mängelliste zur Abnahme.
02
Wie lange dauert eine Bauabnahme?
Für die Abnahme mit der Baufirma sollten Sie beim Einfamilienhaus zwei bis drei Stunden einplanen, bei einer Eigentumswohnung meist ein bis zwei Stunden, beim Gemeinschaftseigentum einer größeren Anlage deutlich mehr. Lassen Sie sich nicht drängen – deshalb prüfe ich vorher in einem eigenen Termin, ohne Baufirma und ohne Zeitdruck. Im Festpreis (Wohnung 490 €, Haus 690 €, inklusive Mehrwertsteuer) ist meine Begehung bis 2 Stunden enthalten.
03
Was wird bei der Bauabnahme geprüft?
Geprüft wird, ob das Haus so gebaut ist, wie es Bauvertrag und Baubeschreibung versprechen, und ob es den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dazu gehören Fassade, Dach und Entwässerung, Fenster und Türen, Wände, Böden und Fliesen, Treppen und Geländer. Heizung, Sanitär, Elektro und Lüftung führen Ihnen die Fachfirmen vor, mit Prüfprotokollen und Bedienungsanleitungen. Die vollständige Liste steht in meiner Checkliste zur Bauabnahme.
04
Was muss bei der Bauabnahme fertig sein?
Das Haus muss im Wesentlichen so fertig sein, wie es der Vertrag verlangt (§ 640 Abs. 1 BGB). Kleine Restarbeiten und unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht, gehören aber mit Frist ins Protokoll. Fehlen dagegen wesentliche Teile – etwa eine funktionierende Heizung, ein sicheres Treppengeländer oder vereinbarte Bodenbeläge –, ist das Haus nicht abnahmereif. Maßstab ist immer, was in Bauvertrag und Baubeschreibung steht.
05
Darf ich die Bauabnahme bei wesentlichen Mängeln verweigern?
Ja. Nur wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). Verweigern Sie schriftlich und nennen Sie mindestens einen Mangel, sonst kann das Haus nach Ablauf einer gesetzten Frist als abgenommen gelten (§ 640 Abs. 2 BGB). Verlangt die Baufirma dann eine gemeinsame Zustandsfeststellung, müssen Sie mitwirken (§ 650g BGB). Bei offenkundigen Mängeln, die dort fehlen, wird vermutet, dass sie später entstanden sind.
06
Was passiert bei einer Bauabnahme trotz Mängeln?
Sie können trotz Mängeln abnehmen – bei kleinen Mängeln ist das üblich. Aber jeden Mangel, den Sie kennen, müssen Sie bei der Abnahme ausdrücklich vorbehalten. Sonst verlieren Sie die Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung (§ 640 Abs. 3 BGB). Eine vereinbarte Vertragsstrafe behalten Sie sich ebenfalls vor (§ 341 Abs. 3 BGB). Für vorbehaltene Mängel muss weiter die Baufirma beweisen, dass ihre Leistung in Ordnung ist (BGH, VII ZR 64/07).
07
Gilt für die Bauabnahme das BGB oder die VOB/B?
Grundsätzlich gilt das BGB (§ 640). Die VOB/B gilt nur, wenn sie im Vertrag wirksam vereinbart ist; gegenüber Verbrauchern werden ihre Klauseln einzeln als Geschäftsbedingungen geprüft. Nach § 12 VOB/B muss die Abnahme auf Verlangen binnen 12 Werktagen stattfinden. Verlangt niemand eine Abnahme, gilt die Leistung 12 Werktage nach schriftlicher Fertigstellungsmeldung oder 6 Werktage nach Beginn der Nutzung als abgenommen. Auf Verlangen gibt es eine förmliche Abnahme mit Niederschrift.
08
Ist eine Bauabnahme durch das Bauamt Pflicht?
Eine behördliche Schlussabnahme sieht die Bayerische Bauordnung nicht vor. Pflicht ist eine Anzeige: Sie melden der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher, dass Sie das Haus nutzen wollen (Art. 78 Abs. 2 BayBO). Feuerstätten dürfen erst in Betrieb gehen, wenn der Bezirksschornsteinfeger die Abgasanlage bescheinigt hat. Wer die Anzeige vergessen hat, holt sie sofort nach. Die Abnahme gegenüber Ihrer Baufirma ersetzt sie nicht.
Abnahmetermin steht? Rufen Sie an – dann prüfe ich vorher, in Ruhe und ohne Baufirma.